- Darlehensvertrag vom tt. Juli 2017: Der Rekurrent (Darlehensnehmer) schloss mit E._____ (Darlehensgeberin) für die Abwicklung eines Finanzgeschäftes einen Darlehensvertrag ab. Darin verpflichtete sich E._____ dem Rekurrenten ein Darlehen ("Überbrückungskredit") von € 40'000.00 zu gewähren. Der Rekurrent bestätigte bei Vertragsabschluss den Erhalt von € 40'000.00 in bar. 3.5. Mit der Steuererklärung 2020 reichte der Rekurrent die Erfolgsrechnung der EU M._____ ein. Diese wies einen Reingewinn von CHF 2'998.47 aus. Dabei wurde folgende Abschreibung vorgenommen: