• Pkt. 4, Abschreibung Anschaffungen: Mit Ihrem Entscheid bin ich einverstanden. Allerdings hat dieser Entscheid Auswirkungen auf die bereits eingereichten nachfolgenden Steuererklärungen für die Jahre 2021 und 2022. Die Abschreibung auf den Restwert der aufgeführten Anlagen ist entsprechend in diesen Jahren zu berücksichtigen und führt demnach zu einer Minderung des Nettoeinkommens für die Jahre 2021 und 2022. • Pkt. 5, Amortisation Darlehen (078): Die Aufrechnung von CHF 39'000.- ist abzuweisen."