5.10. Der Rekurrent hat zusätzlich zu den Anlagekosten der veräusserten Liegenschaft (CHF 595'000.00; E. 4.2.) CHF 145'014.00 (CHF 740'014.35 ./. CHF 595'000.00) des Gewinns in die Ersatzliegenschaft investiert. Dementsprechend ist die Grundstückgewinnsteuer betreffend einen Gewinn von CHF 145'014.00 aufzuschieben. Der übrige Gewinn von CHF 134'986.00 (CHF 280'000.00 [E. 4.2.)] ./. CHF 145'014.00) ist hingegen zu besteuern (vgl. E. 5.2.3.). 5.11. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird die Grundstückgewinnsteuer auf einem Gewinn von CHF 145'014.00 aufgeschoben.