5.7.3.4. Die Bewilligung für die Photovoltaikanlage wurde am 15. Februar 2021 erteilt (E. 2.3.5.). Dessen ungeachtet konnte mit dem Bau der Ersatzliegenschaft bereits zuvor angefangen werden. In einer Beilage zur Eingabe vom 17. Mai 2024 führt der Rekurrent nämlich aus, dass der Spatenstich am 9. Februar 2021 erfolgt sei, und dass der Aushub der Baustelle am 11. Februar 2021 am Abend fertig gewesen sei.