5.7.3. 5.7.3.1. Der Vertreter führt aus, dass der Rekurrent und seine Ehefrau für die Ersatzliegenschaft in R._____ zwei zusätzliche Baugesuche hätten einreichen müssen, eines für eine Verschiebung des Hauses, das andere für eine Photovoltaikanlage (E. 2.3.4. f.). Die Ersatzbeschaffungsfrist sei während der Dauer der Bearbeitung der beiden Baugesuche, das heisst vom 19. Oktober 2020 bis zur Rechtskraft der Baubewilligung für die Photovoltaikanlage im März 2021, stillgestanden.