2.4. Mit separaten, im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2020 abgeschlossenen Kaufverträgen erwarben der Rekurrent und seine Ehefrau für ihre Liegenschaft in R._____ eine Küche und eine Sauna sowie einen Whirlpool. -6- 2.5. Die Vorinstanz hat das Revisionsbegehren, mit welchem die Aufhebung der Grundstückgewinnsteuerveranlagung 2018 verlangt wurde, sowohl mit Verfügung vom 22. Oktober 2021 als auch Einspracheentscheid vom 3. November 2022 abgewiesen.