4. Den Einspracheentscheid vom 3. November 2022 (Zustellung am 28. November 2022) liessen A._____ und B._____ mit, unter Berücksichtigung der Gerichtsferien, rechtzeitigem Rekurs vom 12. Januar 2023 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie stellen die folgenden Anträge: "1. Der angefochtene Einspracheentscheid und die Verfügung vom 22. Oktober 2021 seien aufzuheben. 2. In Gutheissung des Gesuchs um Revision vom 16. Februar 2021 sei die Grundstückgewinnsteuerveranlagung 2018 betreffend den Verkauf der Liegenschaft Q._____ Nr. ccc (Grundstückgewinnsteuer CHF 22'400.00) aufzuheben.