1. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2018 veranlagte die Steuerkommission Q._____ A._____ für einen im Jahr 2018 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 280'000.00 bei einer Besitzesdauer von 23 Jahren und einem Steuersatz von 8 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 22'400.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 875'000.00 und pauschalierte Anlagekosten von CHF 595'000.00 zugrunde. Die Verfügung vom 17. Dezember 2018 ist rechtskräftig. 2. 2.1. Mit Schreiben vom 16. Februar 2021 reichte A._____ ein Gesuch um Revision der Verfügung vom 17. Dezember 2018 ein und stellte folgenden Antrag: