6. Zusammengefasst ist ein PA Kommunikationskosten von CHF 59.00 (Erw. 4.4.3) zu erfassen. Ferner sind im Konto 6000 Miete CHF 1'710.00 für die Nutzung durch die Lebenspartnerin aufzurechnen (Erw. 4.4.4.) und CHF 700.00 als transitorische Aktive abzugrenzen (Erw. 4.4.6.). Dies würde zu einer Erhöhung der Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit um CHF 69.00 führen. Auf eine Korrektur zu Ungunsten des Rekurrenten wird wegen Geringfügigkeit verzichtet. 7. Im Ergebnis ist der Rekurs – wenn auch mit anderer Begründung – abzuweisen.