Die Aufrechnung eines Privatanteils von 20 % für Telefonie und Internet wird als angemessen angesehen (vgl. Urteil des Bundesgerichts vom 19. April 2010 [2C_807/2009], E 2.2.2). Im Konto 6510 Kommunikationskosten wurden insgesamt CHF 295.00 verbucht. Es wäre somit ein Privatanteil von CHF 59.00 auszuscheiden. 5.4.4. Die Aufrechnung "Abschreibung Unkosten" wäre daher um CHF 2'341.00 (CHF 2'400.00 ./. CHF 59.00) zu kürzen.