5.4.3. Es wäre hingegen lebensfremd anzunehmen, dass die geschäftlichen Kommunikationsmittel und Internet im eigenen Betrieb eines selbständig Erwerbenden nie auch privat genützt werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass der als geschäftsmässig begründet verbuchte Aufwand des Rekurrenten im Konto 6510 Kommunikationskosten einen aufwandmindernden Privatanteil enthält. Dieser ist zu schätzen.