5.4. 5.4.1. Vom vertretenen Rekurrenten wurden nur die Kontenblätter hingegen keine Detailbelege eingereicht. Somit ist eine genaue Analyse der einzelnen verbuchten Rechnungen nicht möglich. Der Rekurrent wird für die Folgeperiode anzuhalten sein, die Buchhaltung inkl. Detailbelege einzureichen, damit eine genaue Überprüfung und Ausscheidung allfälliger Privatanteile vorgenommen werden kann.