Auch die Erreichbarkeit müsse gewährleistet sein, wofür ein geschäftlicher Telefon- und Internetanschluss benötigt werde. Schliesslich habe der Rekurrent seine Geschäftslokalität komplett neu einrichten müssen, wozu auch ein Arbeitsplatz gehöre. Dies bedeute, dass sämtliche Büromaterialien hätten angeschafft werden müssen. Denn am privaten Domizil vorhandene Büromaterialien zu benützen und von dort jeweils an das Domizil der Einzelunternehmung zu transportieren, sei nicht praktikabel.