sich dabei um materiell und konzeptionell komplett unterschiedliche Abzüge. Anhand der Kontoblätter sei ersichtlich, dass keine Aufwendungen verbucht worden seien, welche als Lebenshaltungskosten oder als gemischte Aufwendungen zu qualifizieren seien. Ebenso seien keine Aufwendungen, welche mit dem pauschalierten Abzug für übrige Berufsauslagen berücksichtigt worden seien, verbucht worden. Beim Informatikaufwand handle es sich um Auslagen, welche bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit als logische Folge auftreten. Für die Erstellung einer professionellen Website brauche es eine Domain und einen Webdesigner bzw. Webprogrammierer.