5.2. Mit Einspracheentscheid vom 6. Juli 2023 hielt die Steuerkommission S._____ bezüglich Geschäftsaufwand fest, dass bei Einnahmen von CHF 121.35 Kosten von mehr als CHF 23'000.00 angefallen seien. Das sei zum vorneherein nicht sehr einleuchtend. Aller Anfang möge schwer sein. So sei es nicht unbekannt, dass Firmengründungen eine Aufbauphase erfordern würden. Dass vorliegend Doppelspurigkeiten beim effektiv belasteten Aufwand und dem pauschal beantragten Aufwand für Unselbständigerwerbende vorlägen, sei eindeutig. Unter Verwaltungsaufwand seien CHF 2'088.00 und als Informatikaufwand CHF 4'739.50 belastet worden.