2. 2.1. Der Rekurrent bezog im Jahr 2021 vom Januar bis Mitte August Gelder der Arbeitslosenversicherung. Zudem war er ab Februar in einem Pensum von 60 % bei der M._____ in Q._____ als Coach und Berater angestellt. Ab 1. August betrieb er im Nebenerwerb das Einzelunternehmen "H._____".