"RECHTSBEGEHREN 1. Der Einspracheentscheid vom 06. Juli 2023 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern sei in Bezug auf den Verlust aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit aufzuheben. 2. Der Verlust aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit sei auf CHF 23'190.00 festzusetzen. Von der Aufrechnung in der Höhe von CHF 2'400.00 sei abzusehen. 3. Das steuerbare Einkommen des Rekurrenten betreffend die Kantonsund Gemeindesteuern 2021 sei entsprechend nach unten zu korrigieren. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Rekursgegnerin."