2. Gegen die Verfügung vom 25. April 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 14. Mai 2023 Einsprache. Er beantragte sinngemäss, die geleisteten Beiträge an die berufliche Vorsorge von CHF 6'284.00 seien zum Abzug zuzulassen und die Aufrechnung der Unkosten von CHF 2'400.00 bei der selbständigen Tätigkeit sei zu streichen. 3. Mit Entscheid vom 6. Juli 2023 wies die Steuerkommission S._____ die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 6. Juli 2023 (Zustellung am 26. Juli 2023) liess A._____ mit Rekurs vom 4. September 2023 (Postaufgabe am selben Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern (nachfolgend Spezialverwaltungsgericht), weiterziehen. Er stellt folgende