1. Mit Verfügung vom 25. April 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission S._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2021 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 35'100.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei wurden unter anderem die geleisteten Beiträge an die berufliche Vorsorge in Höhe von CHF 6'284.00 nicht berücksichtigt und der Verlust aus selbständiger Tätigkeit im Umfang von CHF 2'400.00 gekürzt.