2. Die Rekurrenten haben die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 300.00, der Kanzleigebühr von CHF 180.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 580.00, zu 15 % mit CHF 87.00 unter solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen. 3. Es wird eine Parteikostenentschädigung von CHF 680.00 (inkl. Auslagen und MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: den Vertreter der Rekurrenten (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt S._____ Rechtsmittelbelehrung