6. Zusammenfassend sind also CHF 7'123.30 ([CHF 700.00 + CHF 1'456.00 + CHF 647.00 + CHF 3'811.00] zuzüglich 7.7 % MWSt) als Liegenschaftsunterhalt zum Abzug zuzulassen. Das steuerbare Einkommen von - 12 - CHF 51'936.00 ist somit unter Berücksichtigung der geänderten Aufrechnung Selbstbehalt Krankheitskosten auf CHF 44'439.00 herabzusetzen. 7. 7.1. Bei diesem Verfahrensausgang obsiegen die Rekurrenten zu ca. 85 %. Sie haben daher 15 % der Kosten des Rekursverfahrens zu tragen (§ 189 Abs. 1 StG).