5.4. Es ist ein Foto aktenkundig, welches vier (mutmasslich elektrische) Gartenscheren zeigt. Gemäss den Ausführungen des Vertreters der Rekurrenten waren diese Gartenscheren bisher im Einsatz. Es fehlt jedoch der belegmässige Nachweis, dass diese von den Rekurrenten erworben wurden und es sich bei den beiden neuen Akku-Gartenscheren der Marke [...] demzufolge um den Ersatz der Gartenscheren und nicht um eine erstmalige Anschaffung handelt, deren Kosten nicht abzugsfähig sind.