5. 5.1. Der Vertreter der Rekurrenten beantragt, es seien CHF 250.00 für die Anschaffung von Akku-Gartenscheren der Marke [...] zwecks Ersatz der alten Gartenscheren mit Elektroantrieb als Liegenschaftsunterhalt zum Abzug zuzulassen (vgl. Rechnung M._____ vom tt.mm. 2021). 5.2. Die Steuerkommission S._____ hat mit der folgenden Begründung keinen Abzug gewährt (vgl. Einspracheentscheid, S. 3):