Gemäss der Rechnung F._____ vom tt.mm. 2021 entstanden durch "Schutzmassnahmen" wie "Vorplatz mit Bodenschutzplatten abdecken" und "Grünflächen mit Bodenschutzplatten oder Brettern schützen" Kosten von insgesamt CHF 1'275.00 (CHF 850.00 + CHF 425.00). Diese Aufwendungen sind jedoch im Zusammenhang mit den neu erstellten Sichtschutzwänden entstanden und sind daher nicht als Liegenschaftsunterhalt abzugsfähig. Es ist davon auszugehen, dass durch das Ausheben des Pflanzloches keine speziellen bzw. zusätzlichen Schutzmassnahmen nötig waren. Die geltend gemachten CHF 700.00 sind daher nicht zum Abzug zuzulassen.