CHF 3'011.00 als Liegenschaftsunterhalt abziehbar. 4.3.6 Weitere CHF 700.00 betreffen den "Baum Aufwand". Gemäss den Ausführungen des Vertreters der Rekurrenten handelt es sich dabei um den Aufwand für die Baustelleninstallation, welche für die Baumpflanzung nötig wurde. Weil das Pflanzloch mit dem Bagger ausgehoben werden musste, habe ein Schutz für die Baggerzufahrt erstellt werden müssen.