Im aktenkundigen Gutachten der P._____ GmbH vom tt.mm. 2020 betreffend die Schäden an der Liegenschaft der Rekurrenten ist nirgends die Rede von Pflanzen, sondern von Setzungen und Rissen am Haus und an dessen Umgebung sowie von einem Knick an der Abwasserleitung. Das ist auch nachvollziehbar, weil aufgrund der Baugrube allenfalls (leicht) abgerutschte Pflanzen auf dem Grundstück nicht ersetzt werden müssen, sondern neu positioniert werden können. Der Ersatz der Pflanzen steht also nicht unmittelbarem Zusammenhang mit dem Hangrutsch. Es ist daher, wie bereits erwähnt, davon auszugehen, dass mit den CHF 80'000.00 keine Bepflanzungen bzw. Pflanzen abgegolten wurden. Es sind daher die