Bei der Begehung am tt.mm. 2020 wurden nördlich der Garage beim Sickersteinbelag starke Einsenkungen und bei der Nordwest-Ecke der Garage ein starker Riss mit Absenkung der Fundationsschicht festgestellt. Es ist naheliegend, dass diese Schäden durch die Aushebung der Baugrube auf dem Nachbargrundstück entstanden sind. Die CHF 490.00 sind daher als unter die CHF 80'000.00 fallend zu betrachten und sind demzufolge nicht als Liegenschaftsunterhalt abziehbar.