Diese Ausführungen erscheinen plausibel. Da kein Zusammenhang mit dem Hangrutsch besteht, fallen die Kosten von CHF 647.00 auch nicht unter die pauschale von CHF 80'000.00. Sie stellen demzufolge abzugsfähige Liegenschaftsunterhaltskosten dar. 4.3.4. CHF 490.00 betreffen neue Betonpflastersteine als Ersatz von alten Sickersteinen für eine Fläche von 20 m2.