4.3.2.2. Die Zahlung von total CHF 130'000.00, wovon CHF 80'000.00 auf die "Umgebung, Leitungen, Stützmauer" entfallen, dient der Behebung von Schäden, welche an der Liegenschaft der Rekurrenten durch die Aushebung der Baugrube bzw. den dadurch verursachten Hangrutsch auf dem Nachbargrundstück entstanden sind. Die Versetzung des Baumes steht zwar in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Neubau auf der Nachbarparzelle, ist aber nicht die Folge des durch die Aushebung der Baugrube eingetretenen Hangrutsches. Der auf der Grenze stehende Baum hätte auch "versetzt" werden müssen, wenn die Aushebung der Baugrube zu keinen Schäden an der Liegenschaft der Rekurrenten geführt hätte.