4. 4.1. Die G._____ AG hat den Rekurrenten für die im Zusammenhang mit der von ihr erstellten Überbauung an der Liegenschaft der Rekurrenten entstandenen Schäden für "Umgebung, Leitungen, Stützmauer" CHF 80'000.00 bezahlt. Streitig ist, ob die von der Vertreterin der Rekurrenten geltend gemachten Aufwendungen von CHF 8'403.00 durch die CHF 80'000.00 abgegolten sind. -7- 4.2. An der Liegenschaft der Rekurrenten sind im Zusammenhang mit der von der G._____ AG erstellten Liegenschaft die folgenden Schäden entstanden (Gutachten der P._____ vom tt.mm. 2020): "5.1.2 Schäden an der Liegenschaft Familie A. & B._____, Parz. aaa