2.2. Die Steuerkommission S._____ hat die Schadenersatzzahlung von CHF 130'000.00 nach Absprache mit dem Rechtsdienst des Kantonalen Steueramtes nicht als Einkommen besteuert. Im Gegenzug werden aber die Unterhaltszahlungen und übrigen Kosten, welche aus dem Schaden entstehen, nicht zum Abzug zugelassen. Die Steuerkommission S._____ führt daher eine "Schattenrechnung" um festzustellen, ab wann solche Kosten wieder zum Abzug zugelassen werden können. Sie führt dazu im Einspracheentscheid das Folgende aus (S. 2): "Schadenersatz-Zahlung erhalten: CHF130'000