2. 2.1. Die G._____ AG realisierte ab tt.mm. 2018 eine Überbauung an der U- Strasse in S._____. Die Baugrubensicherung erfolgte über eine rückverankerte Spritzbetonwand. Schon über die Weihnachtstage 2018 zeigten sich bei der oberhalb liegenden Nachbarparzelle Nr. aaa, welche im Eigentum der Rekurrenten ist, Risse und Setzungen. Mit der zwischen der G._____ AG und den Rekurrenten am tt.mm. 2021 abgeschlossenen "Vereinbarung" wurden die dadurch entstandenen Differenzen einvernehmlich gelöst. Die "Vereinbarung" enthält unter anderem die folgende Regelung: "[…]