"1. Es sei der Einspracheentscheid zum Antrag 3 aufzuheben und demgemäss bei den Aufwendungen für den Liegenschaftsunterhalt zusätzlich CHF 8'403.— für die Leistungen der Firma F._____ und CHF 250.— für die Anschaffung von Akku-Gartenscheren der Marke [...] zum Abzug zuzulassen. 2. Unter o/e Kostenfolge." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Die Steuerkommission S._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 7. Der Vertreter von A._____ und B._____ hat keine Replik erstattet. -4-