5. Den Einspracheentscheid vom 9. Mai 2023 (Zustellung an den Vertreter und an die Steuerpflichtigen am 22. Juni 2023) haben A._____ und B._____ mit unter Berücksichtigung der Gerichtsferien rechtzeitiger Beschwerde (recte: Rekurs) vom 23. August 2023 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen die folgenden Rechtsbegehren: -3-