4. Mit Entscheid vom 9. Mai 2023 reduzierte die Steuerkommission S._____ in teilweiser Gutheissung der Einsprache das steuerbare Einkommen auf CHF 51'900.00 und setzte den auf die Folgeperiode zu übertragenden Saldo der Schattenrechnung neu auf CHF 78'356.00 fest.