1. Mit Verfügung vom 24. Juni 2022 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission S._____ für das Jahr 2021 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 52'100.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 23'000.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden anstelle der geltend gemachten Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 38'951.00 lediglich CHF 2'094.00 zum Abzug zugelassen. 2. Gegen die Verfügung vom 24. Juni 2022 erhob der Vertreter von A._____ und B._____ mit Schreiben vom 25. Juli 2022 Einsprache und stellte die folgenden Rechtsbegehren: "1. Die Schattenrechnung zur 'Amortisation' der Schadenszahlung sei um CHF 538.50 zu erhöhen.