12. Der Rekurrent hat zwischen dem 19. Juli 2021 und dem 21. Dezember 2021 total CHF 358.25 an die H._____ bezahlt (vgl. Rekursbeilage vii). Gemäss den vorliegenden Rechnungen handelt es sich um die gelieferte Energie für die Wohnung in S._____. Die Übernahme dieser Kosten stellt, - 10 - analog den Mietkosten, eine indirekte Form von Unterhaltsbeiträgen an die getrennt lebende Ehefrau dar, welche abziehbar sind. 13. Zusammenfassend sind somit die folgenden Auslagen zusätzlich als Unterhaltsbeiträge zum Abzug zuzulassen: