11. Der Rekurrent hat zwischen dem 27. August 2021 und dem 24. Dezember 2021 total CHF 295.40 an die F._____ AG bezahlt (vgl. Rekursbeilage vi). Der Nachweis für die Behauptung des Rekurrenten, es handle sich im Umfang der Hälfte (= CHF 150.00) um die Mobilfunkkosten seiner getrennt lebenden Ehefrau (vgl. Rekurs, S. 1), fehlt. Daran vermögen auch die mit der Eingabe vom 19. Juni 2024 eingereichte "[...] – Registration form" und die "Rechnung September 2021" der F._____ GmbH nichts zu ändern. Es ist daher kein Abzug zu gewähren.