9.2. Bei den geltend gemachten CHF 7'500.00 handelt es sich um die Miete (ohne Garage) von monatlich brutto CHF 1'500.00 (vgl. Mietvertrag vom 7. Januar 2008) für die Monate August 2021 bis Dezember 2021 für die 3,5-Zimmer-Wohnung in S._____. Da diese im fraglichen Zeitraum von der Rekurrentin und den beiden Kindern bewohnt wurde, handelt sich bei den belegmässig nachgewiesenen Mietzinszahlungen des Rekurrenten (vgl. Rekursbeilage iv) um in indirekter Form geleistete Unterhaltsbeiträge, welche zum Abzug zuzulassen sind.