7. Bei den CHF 3'550.00 handelt es sich um zwischen dem 7. September 2021 und 23. Dezember 2021 vom Rekurrenten an seine getrennt lebende Ehefrau geleistete Zahlungen (vgl. Rekursbeilage iii). Diese wurden von der Steuerkommission Q._____ bereits als Unterhaltsbeiträge zum Abzug zugelassen, so dass sich weitere Ausführungen dazu erübrigen.