5. 5.1. Die Steuerkommission Q._____ hat im Einspracheverfahren Unterhaltsbeiträge an die getrennt lebende Ehegattin von CHF 3'550.00 zum Abzug zugelassen und für die beiden Kinder einen Unterstützungsabzug von je CHF 2'400.00 gewährt. 5.2. Der Rekurrent beantragt im Rekurs, es seien im Jahr 2021 die folgenden Auslagen als Unterhaltsbeiträge zum Abzug zuzulassen: