6.3. Solange der Mietvertrag der Familienwohnung (R-Strasse 2, S._____) auf den Gesuchsgegner lautet, ist er berechtigt, den Mietzins für die eheliche Wohnung direkt zu bezahlen und mit seiner Unterhaltsverpflichtung zu verrechnen. [….]" 4.2. Die Abteilung Steuern der Gemeinde Q._____ ist der Auffassung, dass dieser Entscheid nicht rückwirkend angewendet werden könne (Vernehmlassung vom 6. Oktober 2023). -7-