6.2. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin eine Nachzahlung für die persönlichen und Kinderunterhaltsbeiträge für den Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2022 von Fr.10'000.00 zu leisten. Im Übrigen halten die Parteien fest, dass der Gesuchsgegner nach Leistung der vorgenannten Nachzahlung seiner Unterhaltsverpflichtung im Zeitraum vom 1. August 2021 bis 31. Juli 2022 vollumfänglich nachgekommen ist. Die Parteien sind einverstanden, dass der Gesuchsgegner mit monatlichen Ratenzahlungen von mindestens Fr. 500.00 bis spätestens August 2023 den Gesamtbetrag abbezahlt.