Der Gesuchsteller ist berechtigt, bisher geleistete Zahlungen für die Monate August 2022 und September 2022 unter Vorlage der entsprechenden Belege in Abzug zu bringen. [….] 6. 6.1. Der Gesuchsgegner verpflichtet sich, der Gesuchstellerin persönlich monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge rückwirkend per 1. August 2022 zu bezahlen: Fr. 900.00 Der Gesuchsgegner ist berechtigt, bisher geleistete Zahlungen für die Monate August 2022 und September 2022 unter Vorlage der entsprechenden Belege in Abzug zu bringen.