3. Die Kinder C._____, geb. tt.mm. 2014 und D._____, geb. tt.mm. 2020, seien für die Dauer des Getrenntlebens zur Pflege und Erziehung unter die Obhut der Gesuchstellerin zu stellen. [….] -6- 5. 5.1. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin an den Unterhalt von D._____, geb. tt.mm. 2020 je monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge rückwirkend per 1. August 2022 zu bezahlen: D._____: Fr. 1'600.00 (davon Fr. 1'000.00 Barunterhalt)