1.2. Es wird Vormerk genommen, dass die Parteien seit tt.mm. 2021 getrennt leben. 1.3. Die Parteien haben am tt.mm. 2022 eine Vereinbarung getroffen. Soweit diese Punkte betrifft, die der Offizialmaxime unterliegen, werden sie mit dem Wortlaut gemäss Vereinbarung zum Urteil erhoben. In den übrigen Punkten wird das Verfahren als durch Vergleich erledigt abgeschrieben. Die Vereinbarung lautet: [….] 2. 2.1. Die eheliche Wohnung an der R-Strasse 2 in S._____ sei für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes der Gesuchstellerin zur alleinigen Benützung zuzuweisen. [….]