3. 3.1. Am 21. April 2023 unterzeichnete der Rekurrent eine "K O R R E K T U R im Einspracheverfahren", welcher "Unterhaltsbeiträge an den gesch./getr. Ehegatten" von CHF 3'550.00 sowie ein "Unterstützungsabzug" von CHF 4'800.00 zu Grunde liegen, woraus ein "steuerbares Einkommen" von CHF 78'846.00 resultiert. Gestützt auf diesen Veranlagungsvorschlag hiess die Steuerkommission Q._____ die Einsprache teilweise gut und reduzierte das steuerbare Einkommen auf CHF 78'846.00. Zu prüfen ist, ob der Rekurrent inhaltlich an die eigenhändig unterzeichnete Vereinbarung gebunden ist.