7. Die Abteilung Steuern der Gemeinde Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 8. A._____ hat eine Replik erstattet. 9. Mit Schreiben vom 31. Mai 2024 verlangte das Spezialverwaltungsgericht von A._____ weitere Unterlagen und Angaben. Er kam dieser Aufforderung mit Eingabe vom 19. Juni 2024 (teilweise) nach. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2021. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. 2.1. Der Rekurrent würde sich "sehr über eine Einladung [….] zur Erläuterung der Sachlage freuen" (Rekurs, S. 2).