5. Mit Entscheid vom 7. Juni 2023 reduzierte die Steuerkommission Q._____ in teilweiser Gutheissung der Einsprache das steuerbare Einkommen auf CHF 78'846.00. 6. Den Einspracheentscheid vom 7. Juni 2023 (Zustellung am 28. Juni 2023) hat A._____ mit unter Berücksichtigung der Gerichtsferien rechtzeitigem Rekurs vom 17. August 2023 (Postaufgabe am 18. August 2023) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er beantragt, es seien Unterhaltsbeiträge von CHF 13'982.80 (statt CHF 8'350.00) zum Abzug zuzulassen. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3-