3. Mit Schreiben vom 23. Februar 2023 ersuchte die Abteilung Steuern der Gemeinde Q._____ A._____ um "Antrag und Begründung zu Ihrer Einsprache, wie die Steuerkommission zu entscheiden hat, inklusive den lückenlosen Beweismitteln und Belegen." 4. Am 21. April 2023 unterzeichnete A._____ eine "K O R R E K T U R im Einspracheverfahren", welcher "Unterhaltsbeiträge an den gesch./getr. Ehegatten" von CHF 3'550.00 sowie ein "Unterstützungsabzug" von CHF 4'800.00 zu Grunde liegen, woraus ein "steuerbares Einkommen" von CHF 78'846.00 resultiert.